Premium Dogsitting

Hundesitting Zürich Oberland
AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom 1.1.2024
Premium Dogsitting - Hundebetreuung

1. Allgemeines 

Premium Dogsitting (nachstehend Hundebetreuung genannt) verpflichtet sich, die anvertrauten Hunde nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Ziel ist es, den Aufenthalt der Tiere, sei es als Tages- oder Feriengast, so angenehm wie möglich zu gestalten. Premium Dogsitting legt besonderen Wert darauf, jedem Hund individuell gerecht zu werden und eine stressfreie, liebevolle Umgebung zu bieten. 

Preise und Öffnungszeiten  

Es gelten die auf der Website www.premiumdogsitting.ch publizierten Preise und Öffnungszeiten. 

Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten sowie Informationen zum betreuten Tier in der Kundendatenbank der Hundebetreuung erfasst werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es handelt sich um Notfälle, in denen relevante Daten beispielsweise an einen Tierarzt übermittelt werden dürfen. Der Tierhalter erklärt sich ferner einverstanden, dass die Tierbetreuung Bilder seines Hundes auf der eigenen Website für öffentliche Zwecke veröffentlichen darf.

Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen sowie erbrachten Dienstleistungen zwischen der Kundschaft und der Hundebetreuung. 

Haftungsausschluss, Versicherung  

Die Verantwortung für den Hund liegt vollständig bei den Hundebesitzern, die verpflichtet sind, entweder eine entsprechende Versicherung abzuschliessen oder allfällige Schäden privat zu bezahlen. Die Hundebetreuung haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder weitergehende Ansprüche wird ausdrücklich wegbedungen. 

Gerichtsstand und anwendares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Kundschaft und der Tierbetreuung unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Der Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Geschäftssitz von Premium Dogsitting, 8605 Gutenswil.

2. Tages- und Ferienbetreuung

Vor dem ersten Betreuungstag wird mit Hund und Hundehalter ein Probespaziergang unternommen. Bei Bedarf wird zusätzlich ein Probetag vereinbart. 

Öffnungszeiten  

Der Eintritt des Hundes erfolgt in der Regel am Vormittag zwischen 07:00 und 08:00 Uhr. Der Austritt zwischen 17:00 und 18:00 Uhr. Auf Wunsch des Kunden können mit Premium Dogsitting besondere Zeiten vereinbart werden.  Werden die Bring- und Holzeiten nicht eingehalten, wird bei einer unbegründetetn verspätetetn Abholung von mehr als einer halben Stunde, zusätzlich ein Halbtagessatz von CHF 40.- verrechnet.  

Gesundheit des Tieres  

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundebetreuung über alle Besonderheiten wie Krankheiten, Läufigkeit, Parasiten, Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen gegen Mensch oder Tier sowie spezielle Verpflegungsbedürfnisse umfassend zu informieren. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch das Versäumnis der Informationspflicht entstehen.
Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Kann der Hundehalter nicht erreicht werden, entscheidet die Hundebetreuung nach bestem Wissen und Gewissen über die zu treffenden Massnahmen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Tiereigentümers.

Läufige Hündinnen werden nur nach Absprache aufgenommen.

Haftung

Als Tierhalter tragen Sie grundsätzlich die Verantwortung für alle Schäden, die durch Ihr Tier verursacht werden. Daher wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die solche Schäden abdeckt. Unsere Hunde werden teilweise in Gruppen gehalten. Sie stimmen ausdrücklich dieser Haltungsform zu und sind sich der möglichen Risiken bewusst, die damit verbunden sein können, wie zum Beispiel Verletzungen durch Spiel oder Rauferei.

Die Hundbetreuung übernimmt keine Haftung für ein Erkranken des Hundes, für Schäden infolge Krankheit, Bissverletzungen, Unfall, Ausreissen oder für den Verlust eines Hundes, sofern ihr kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.